Urheber- und Medienrecht
Das Urheberrecht schützt die kreativ Schaffenden (Komponisten, Fotografen, Textdichter, Designer, Regisseure etc.) sowie deren persönliche und wirtschaftliche Interessen, insbesondere auch die Rechte der Verwerter (Verlage, Tonträgerfirmen usw.). Hier liegt ein Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei insbesondere in der Beratung und der Vertragsgestaltung und -überprüfung.
Das Medienrecht ist ein weiter Begriff für das Recht rund um Presse, Rundfunk, Film, Multimedia und Internet. Es verzahnt zahlreiche Rechtsgebiete wie beispielsweise das Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Rundfunk- und Datenschutzrecht, aber auch das Strafrecht und internationales Privat- und Verfahrensrecht.
Heute verbindet man mit Medien- und Urheberrecht vor allem Schlagwörter wie Abmahnung, Raubkopie, Impressumspflicht, E-Commerce und Domainrecht. Zum klassischen Medienrecht zählen zudem typischerweise rechtliche Fragen in Zusammenhang mit Autoren- und Verlagsverträgen, der Ton- und Bildberichterstattung (z.B. Was ist erlaubt? Wo sind die Grenzen der Berichterstattung?), Persönlichkeitsrechtsverletzungen in Zeitungen, Rundfunk und Internet sowie Berichtigungen, Gegendarstellungen und Schadenersatzforderungen von Betroffenen, die durch Medien in ihren Rechten verletzt wurden.
Die Vielseitigkeit des Internets und dessen Nutzungsmöglichkeiten führen zu einem erheblichen Bedarf an rechtlich fundierter Beratung, um möglichen Gefahren vorzubeugen und kostspielige Fehler zu vermeiden.